Stadtverwaltung Weißenfels schränkt Besucherverkehr ein
Ab Montag, dem 2. November 2020, wird die Stadt Weißenfels den Besucherverkehr in städtischen Gebäuden bis einschließlich 30. November 2020 einschränken.
In dringlichen Angelegenheiten ist die Erreichbarkeit der Fachbereiche und Abteilungen telefonisch sowie per E-Mail während der allgemeinen Sprechzeiten sichergestellt.
In Angelegenheiten, die eine persönliche Anwesenheit erfordern, ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unumgänglich.
Im gleichen Zeitraum schließen folgende städtische Einrichtungen: Kulturhaus der Stadt Weißenfels, Dorfgemeinschaftshäuser, Turnhallen für den Vereinssport sowie alle städtischen Museen (Museum Weißenfels im Schloss Neu-Augustusburg, Heinrich-Schütz-Haus, Novalis-Gedenkstätte, Gustav-Adolf-Gedenkstätte im Geleitshaus). Die Stadtbibliothek Weißenfels bleibt für den Besucherverkehr unter bestehenden Hygienebedingungen geöffnet.
Im Burgenlandkreis sind die Corona-Infektionszahlen in den letzten Tagen sehr deutlich angestiegen. Die Stadt Weißenfels setzt mit den Maßnahmen die zweite Verordnung zur Änderung der achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt um.
Dienstleistungen und Kontaktmöglichkeiten der Stadtverwaltung Weißenfels im Überblick
Einwohnermeldeamt |
Tel.: 03443 / 370 - 423 oder - 424 oder - 484 |
Gewerbeamt |
Tel.: 03443 / 370 - 364 oder - 367 |
Wohngeldstelle |
Tel.: 03443 / 370 - 324 oder - 326 |
Standesamt |
Tel.: 03443 / 370 - 238 |
Abteilung Kita/Schulen |
Tel.: 03443 / 370 - 329 |
Abteilung Ordnung |
Tel.: 03443 / 370 - 362 |
SG Örtliche Straßenverkehrsbehörde |
Tel.: 03443 / 370 - 540 |
SG Friedhofsverwaltung |
Tel.: 03443 / 370 - 432 |
Weitere Ansprechpartner und Dienstleitungen sind auf der städtischen Internetseite (http://www.weissenfels.de/de/was-erledige-ich-wo.html ) aufgelistet.